Beim Standesamt München kostet eine Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister derzeit 12,00 EUR. Für jede weitere Urkunde der gleichen Art und Bestellung.
Hierfür gibt es jedoch Ausnahmen: Bei Selbstkündigung, verschuldeter Entlassung, ungerechtfertigtem Austritt oder einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
Grundsätzlich gilt: einer Abmahnung bedarf es nicht mehr, wenn sie den erstrebten Zweck (keine weitere Vertragsverletzung) nicht mehr erreichen kann. Wiederholt.