Adoption leibliche mutter will kind zurück
Die Geburt eines Kindes ist für die Eltern in der Regel ein freudiger Anlass. Gleichzeitig leiden viele Paare unter einem unerfüllten Kinderwunsch — meist aus medizinischen Gründen. Andere Paare wünschen sich ganz gezielt, ein fremdes Kind in ihre Familie aufzunehmen, um diesem so eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Im Rahmen des Adoptierens ist dies möglich, so dass Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, dennoch die Chance auf eine liebevolle Familie und einen positiven Start ins Leben haben. In der Bundesrepublik Deutschland finden Adoptiveltern und zur Adoption freigegebene Kinder in der Regel über das Jugendamt zusammen, welches auch Adoptionsvermittlungsstelle ist. Zudem besteht die Möglichkeit, über die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und die anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger eine Adoption zu veranlassen. Lebt die leibliche Mutter des zu adoptierenden Kindes noch, so besteht eine Bedenkzeit von acht Wochen nach dessen Geburt.
Adoption: Leibliche Mutter will Kind zurück
Kurze Zeit später sind Henry und sie ein Paar. Die Leidenschaft zum Sport verbindet die Beiden: Henry geht oft ins Fitnessstudio, Antonia ist seit ihrer Kindheit im Hockeyverein. Im Laufe der Jahre merken sie, dass sie füreinander bestimmt sind. Beide mögen es, Zukunftspläne zu schmieden: eine Familie gründen, Kinder, Haustiere, Familienurlaub. Im Jahr macht Henry ihr einen Heiratsantrag und die Hochzeit folgt kurz darauf. Aber alles in der Reihenfolge: zuerst heiraten, dann Kinder kriegen. So sollte es sein. Nach der Hochzeit vergehen Monate, in denen Antonia versucht, schwanger zu werden. Wieder und wieder zeigt sie Henry den negativen Test. Das Thema Kinderwunsch ist in der jungen Ehe jeden Tag präsent und wird allmählich zum Alltagsstress. Monat für Monat erlebt das Paar einen neuen Tiefschlag, wenn die Periode kommt. Diese Tiefpunkte hält sie nicht mehr aus, deswegen entscheidet sie sich, zum Frauenarzt zu gehen. Dort werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Für Antonia bestätigt sich der Verdacht, den sie seit Wochen versucht zu unterdrücken.
| Rechtslage bei Rücknahme eines adoptierten Kindes | Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. |
| Emotionale Herausforderungen bei der Rückgabe eines Kindes | Antonia und Henry sind überglücklich: Sie sind endlich Eltern geworden. Die Adoption scheint zu gelingen. |
Rechtslage bei Rücknahme eines adoptierten Kindes
Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot www. Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters, der ]init[ AG, in Deutschland betrieben Auftragsverarbeiter. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen. Jedes Adoptivkind hat bewusst oder unbewusst die Trennung von seinen leiblichen Eltern erlebt. Dieser Verlust kann ihrem Kind Kummer bereiten. Sie können ihm helfen, indem Sie seinen Gefühlen Raum geben. Für Adoptivkinder ist es sehr wichtig zu wissen, dass ihre leibliche Mutter beziehungsweise ihre leiblichen Eltern schwerwiegende Gründe dafür hatten, ihr Kind zur Adoption freizugeben.
Emotionale Herausforderungen bei der Rückgabe eines Kindes
Versuche herauszufinden, wer der Vater des Kindes ist, gab es ein paar. Beides blieb erfolglos. Mutter und Tochter sind sich mit Hilfe des Jugendamtes begegnet, nachdem die Tochter volljährig wurde. Alles was die Mutter zum leiblichen Vater sagen konnte, war, dass sie sich an keinen möglichen Erzeuger erinnern könne. Die junge Frau gab ihre Suche nach dem Vater nicht auf. Ab verfolgte sie ihr Ziel gerichtlich. Das AG Stuttgart stellte sich auf den Standpunkt ihrer Mutter, dass ihr die Auskunft unmöglich sei. Es verurteilte sie, alle Männer mit vollständigem Namen und Adresse zu benennen, mit denen sie zur fraglichen Empfängniszeit intim war. Dabei blieb es auch beim BGH. Glasklar auf der Hand liegt der Auskunftsanspruch nicht. Der Einzelne habe ein Schutzbedürfnis, was die Informationen über die eigene Abstimmung angeht. Staat und Gerichte müssen die Betroffenen insoweit unterstützen. Der Anspruch wird nicht dadurch gehindert, dass die Tochter in einer Adoptivfamilie aufgewachsen ist.