Ab wann gilt kündigungsfrist in probezeit
Die Probezeit ist die Zeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, die verschieden lang, maximal aber 6 Monate andauern kann. Diese Probezeit dient dem Arbeitgeber dazu, den Arbeitnehmer in das Unternehmen einzuführen und zu beobachten, ob er für die jeweilige Arbeit tatsächlich geeignet ist. Die Probezeit ist also im Grunde genau das, was ihr Name bereits aussagt: Die Probe eines Arbeitsverhältnisses. So gelten in dieser Probezeit auch Sonderregelungen, insbesondere hinsichtlich der Kündigungsfrist. Alle Sonderregelungen, Rechten und Pflichten zur Probezeit finden Sie im Folgenden. Generell bezeichnet die Probezeit einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten, innerhalb dessen etwas auf Probe gewährt wird. Neben einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kann es sich bei dieser Gewährung auf Probe auch um den Erhalt des Führerscheins handeln, hierbei umfasst die Dauer der Probezeit sogar in der Regel 2 Jahre. Die Probezeit bei einem Arbeitsverhältnis kann für eine Dauer von maximal 6 Monaten vereinbart werden.
Kündigungsfrist in Probezeit: Regeln und Fristen
Faktisch kann über diese Hintertür die Probezeit um mehrere Monate verlängert werden. Sind die sechs Monate der ursprünglichen Probezeit allerdings bereits abgelaufen, ist diese Möglichkeit verbaut. Das Bundesarbeitsgericht sieht in dieser Konstellation seit bei angemessener Dauer der Aufhebungs- bzw. Kündigungsfrist keine Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes Bundesarbeitsgericht, Urteil vom Diese Frist kann per Arbeitsvertrag nur verlängert, nicht aber verkürzt werden. Ein eventuell geltender Tarifvertrag kann allerdings Anpassungen in beide Richtungen vorsehen. Diese können auch nicht tarifgebundene Arbeitnehmer betreffen, wenn beispielsweise eine entsprechende Gleichstellungsabrede im individuellen Arbeitsvertrag aufgenommen worden ist. Die verkürzte Kündigungsfrist gilt innerhalb der gesamten Probezeit. Auch am letzten Tag kann eine Kündigung noch ausgesprochen werden. Ist dies der Fall, muss der Arbeitnehmer in zwei Wochen seinen Arbeitsplatz räumen. Neu eingestellte Arbeitnehmer sind in den ersten sechs Monaten vor Kündigungen schlechter geschützt als ihre dienstälteren Kollegen da vorher das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt.
| Wann beginnt die Kündigungsfrist während der Probezeit? | Die Probezeit ist die Zeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, die verschieden lang, maximal aber 6 Monate andauern kann. Diese Probezeit dient dem Arbeitgeber dazu, den Arbeitnehmer in das Unternehmen einzuführen und zu beobachten, ob er für die jeweilige Arbeit tatsächlich geeignet ist. |
| Kündigungsfrist in der Probezeit: Was Arbeitnehmer wissen müssen | Von der Probezeit zu unterscheiden ist allerdings die Wartezeit. Danach gilt innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses nicht der gewöhnliche Kündigungsschutz. |
Wann beginnt die Kündigungsfrist während der Probezeit?
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen dauert die Probezeit einen Monat. Der Arbeitgeber kann Ihnen aber eine Probezeit von bis zu drei Monaten vorschlagen. In diesem Fall braucht es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist keine Probezeit vorgesehen. Es ist aber möglich, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber eine solche vereinbaren. Bei einer Lehre kann der Lehrvertrag eine Probezeit von einem bis drei Monaten vorsehen. In gewissen Fällen kann die Probezeit sogar bis zu sechs Monaten dauern. Der Arbeitgeber muss dafür aber die Bewilligung der für Berufsbildung zuständigen kantonalen Behörde einholen. In allen Fällen gilt, dass die Probezeit für den Arbeitgeber und für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer gleich lang sein muss. Am Ende der Probezeit findet in der Regel ein Gespräch zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer statt. Darin beurteilen beide die Probezeit und entscheiden, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder nicht.
Kündigungsfrist in der Probezeit: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Wird der Vertrag bereits innerhalb der Probezeit verlängert, bedeutet dies nicht automatisch eine Beendigung der Probezeit. Eine Kündigung in der Probezeit hebelt die Kündigungsfrist nicht aus. Selbst wenn Sie also feststellen, dass der neue Job überhaupt nichts für Sie ist, können Sie nicht von heute auf morgen kündigen und der Arbeit fernbleiben. Sie müssen noch bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterarbeiten. Für Ihren Betrieb gilt übrigens dasselbe. Wird Ihnen innerhalb der Probezeit die Kündigung überreicht, muss das Unternehmen Sie noch für die Dauer der Kündigungsfrist weiterbeschäftigen und Ihnen Ihr Gehalt bezahlen. Eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden, bietet der Aufhebungsvertrag. Diesem müssen Sie als Arbeitnehmer:in allerdings nicht zustimmen. Im Arbeitsvertrag kann auch eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden , die dann für Ihren Betrieb und Sie als beschäftigte Person gilt. Eine Kündigungsfrist von weniger als zwei Wochen ist in der Regel unzulässig. Selbst dann, wenn die Probezeit zum Beispiel nur einen Monat lang ist.